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Drei Elfen
helfen

Die Elfen der Ausschreibung «Drei Elfen helfen» unterstützten im Jahr 2024 drei Projekte, die Familien und Kindern in der Region Oberaargau und Emmental zugutekommen. Diese Projekte bieten nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch praktische Unterstützung für Kinder und Familien in schwierigen Lebenssituationen und fördern Gemeinschaft und Bildung.

Ausschreibung

Drei Elfen helfen

Die bernische Stiftung Elfenau unterstützt im Kanton Bern seit mehr als 100 Jahren Kinder in ihrer Entwicklung, insbesondere beeinträchtigte oder benachteiligte Kinder, sowie deren Familien und das soziale Umfeld.

Bis 2024 wurden lediglich eingehende Gesuche unterstützt. Im Jahr 2024 kam ein neues Angebot dazu: Mit der Ausschreibung «DREI ELFEN HELFEN» wendet sich die Stiftung an eine breitere Öffentlichkeit. Gesucht werden Ideen zu Projekten im Bereich Kinder, Familie und deren Umfeld.

Die Ausschreibung erfolgt ab 2024 jährlich und ist insgesamt mit maximal 100’000 Franken dotiert. 

Aus den eingegangenen Projekten wählt der Stiftungsrat drei aus, die von den «DREI ELFEN» unterstützt werden.

Die grosse Elfe hilft mit maximal 50'000 Franken, die mittlere mit maximal 30'000 Franken und die kleine mit maximal 20'000 Franken. 

Damit sollen kleinere und mittlere, lokale oder regionale Projekte zugunsten von Kindern unterstützt und gefördert werden.

Im Vordergrund stehen Projekte, die sich an Gruppen von Kindern und deren soziales Umfeld richten.

Angesprochen werden Elternvereine, Freizeitvereinigungen, Gruppen oder Einzelpersonen, kleine Institutionen oder Organisationen, Interessenvertretungen u.ä.

Die finanzielle Unterstützung kann einmalig als Anschubfinanzierung oder etappiert während der Dauer der Umsetzung in Anspruch genommen werden.

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden bis Ende 2025 informiert, die Gelder können ab Ende Februar 2026 bezogen werden.

Über die Auswahl des Stiftungsrats wird keine Korrespondenz geführt und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Falls keine unterstützungswürdigen und dem Zweck entsprechenden Projekte eingehen, behält sich der Stiftungsrat vor, keine Prämien zu vergeben.

Gesuchseingabe

Bis 30. September 2025

Interessierte können sich mit dem Gesuchsformular und ihrem Projektbeschrieb bis am 30. September 2025 an der Ausschreibung beteiligen.

Senden Sie das vollständig ausgefüllte Gesuch an 

Zusätzliche Informationen, Antworten auf Fragen etc. sind ebenfalls unter dieser Adresse erhältlich.

Teilnahmebedingungen

  • Die Eingabe des Projekts erfolgt über das auf der Webseite bereitgestellte Gesuchformular. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein.
  • Zugelassen sind Projekte, die Kinder im Vorschul- oder Schulalter, deren familiäres und soziales Umfeld unterstützen, insbesondere beeinträchtigte oder benachteiligte Kinder. Das Projekt muss zugunsten von Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern durchgeführt werden.
  • Die Gewinner verpflichten sich, der Stiftung halbjährlich Rückmeldung über die Umsetzung zu geben.
  • Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass die unterstützten Projekte und deren Umsetzung auf der Webseite der Stiftung publiziert und der Projektfortschritt dokumentiert werden. Die Aufwände dafür sind durch die Teilnehmenden zu tragen.
  • Die Preisgelder sind zweckgebunden einzusetzen. Falls das Projekt nicht umgesetzt wird, ist der ausbezahlte Betrag rückerstattungspflichtig.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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